meiners GmbH & Co. KG

Hesterberger Str. 19
27246 Borstel
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E-Mail: info@meiners.de

I. Allgemeines, Geltungsbereich und Zahlung

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten und Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen uns und unseren Kunden, insbesondere auch dann, wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen oder unser Kunde zu hiervon abweichenden eigenen Bedingungen bestellen will. Abweichend Bedingungen werden für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie im Einzelfall schriftlich anerkennen. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu bezahlen. Spätestens nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Kunde gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verzug. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Das Zurückbehaltungsrecht besteht ferner nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch aus demselben Vertragsverhältnis wie unser Anspruch beruht.

II. Warenlieferungen

1. Angebot, Preise und Beschaffenheit der Ware
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, die Bestellung unseres Kunden gilt als bindendes Angebot. Die technischen Daten und Produktbeschreibungen in den jeweiligen Produktinformationen und/oder Werbematerialien stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung der von uns zu liefernden Waren dar. Dies gilt auch für den Verkauf nach Mustern und Proben. Garantien werden nicht abgegeben, sofern sie nicht einzelvertraglich schriftlich vereinbart sind. Bei den von uns gelieferten Waren handelt es sich um Naturprodukte, die natürlichen insbesondere witterungsbedingten Schwankungen und Mineralisierungsprozessen unterliegen. In unseren Naturprodukten können in geringer Anzahl saprophytische Nematoden enthalten sein. Ebenso finden durch den organischen Anteil zwangsläufig mikrobielle Zersetzungen durch Mikroorganismen wie Pilze und Bakterien statt. Daraus entstehende mögliche Verpilzungen stellen somit keinen Produktmangel dar. Für Unkrautfreiheit wird keine Gewähr übernommen. Im Übrigen gilt handelsübliche Qualität und Aufmachung. Um die Qualität zu erhalten, sollte jedes Produkt kühl und trocken, d.h. außerhalb von Sonne und Niederschlägen, gelagert werden. Unsere Produkte sollten zeitnah verarbeitet werden, da eine langfristige Lagerung die Beschaffenheit beeinträchtigen kann.

2. Lieferung
Die Preise verstehen sich ausschließlich Wiege-, Anschluss-, Stell- und Bedeckungsgebühren sowie Zölle und behördliche Abgaben, die stets, auch bei Frankolieferungen, zu Lasten des Kunden gehen. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Nach Vertragsschlussentstehende Kostenerhöhungen, die mit dem Transport zusammenhängen, trägt der Kunde. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Wir sind berechtigt, bis zu 10 % der vereinbarten Nettomenge mehr oder weniger zu liefern. Ist keine Menge vereinbart, können wir das Trag- und Fassungsvermögen des Wagens voll ausnutzen. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist.

3. Versand und höhere Gewalt
Der Versand der Waren erfolgt auch bei Frankolieferung stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Im Falle ungünstiger Witterungsverhältnisse, Maschinenbruch, sonstiger Betriebsstörungen oder höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände sind wir –soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflicht gehindert sind –berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Tritt hierdurch eine Verzögerung der Leistung um mehr als einen Monat ein, sind unser Kunde und wir unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.

4. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus den gesamten Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Der Kunde darf die noch in unserem Eigentum stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern oder verarbeiten, tritt jedoch schon jetzt alle – auch zukünftig entstehenden und bedingten Forderungen – aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Be- und Verarbeitung der  von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt durch den Kunden stets für uns, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung. Der Kunde tritt Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte an denen uns die Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Ware zur Sicherung ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Bei Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und/odervertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir -unbeschadet weiterer Ansprücheberechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der von uns gelieferten Waren zu verlangen. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist er zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Die Kosten der Rücknahme gehen zu Lasten des Käufers. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 10%, so werden wir auf Verlangen unseres Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

5. Empfang und Mängelrügen
Die Ware gilt als abgenommen, wenn der Kunde oder dessen Beauftragter bei Warenübernahme nicht reklamiert. Ist bei Warenübernahme niemand anwesend oder erfolgt die Lieferung durch ein Transportunternehmen so gilt die Ware als abgenommen, wenn nicht spätestens vier Tage nach Anlieferung oder Andienung der Ware durch das Transportunternehmen reklamiert wird. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren liefern wir Ersatz. Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit oder ist diese nicht möglich oder schlägt diese fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Gewährleistungspflicht wird auf ein Jahr ab Belieferung beschränkt. Schadenersatzansprüche sind bis auf die Fälle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder grob fahrlässiger odervorsätzlicher Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haften wir nur für den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberührt.

III. Umwelt- und Landschaftspflege

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, die Bestellung unseres Kunden gilt als bindendes Angebot. Die Ausführung der Leistungen erfolgt nach Einheitspreisen, die Abrechnung nach Aufmaß, sofern keine andere Vereinbarung vorliegt. Zusätzliche Leistungen und nicht vorgesehene Leistungen erbringen wir im Stundenlohn gemäß jeweils gültiger Preisliste. Nicht durch uns zu verantwortende Stillstandszeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden als Stillstandszeiten berechnet. Die Ausführung der Leistung setzt voraus, dass uns der Auftraggeber Zugang zur Baustelle verschafft und alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, namentlich Lage- und Werkpläne und Ähnliches, rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die zur Ausführung der Leistung etwaig erforderlichen Lagerplätze sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

IV. Entsorgung

Wir nehmen ausschließlich Garten- und Parkabfälle und Baumstubben frei von Störstoffen zur Entsorgung an. Die Abrechnung erfolgt nach Gewicht, wobei das Gewicht auf unserer Betriebswaage ermittelt wird, und jeweils gültiger Preisliste. Dennoch im Entsorgungsmaterial enthaltene Störstoffe entfernen und entsorgen wir nach Aufwand zur Abrechnung nach Stundensätzen  gemäß unserer gültigen Preisliste zuzüglich externer Entsorgungskosten.

V. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

VI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und dem Kunden ist Sulingen. Wir haben jedoch das Recht, Klage gegen den Kunden auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht jedoch unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge des internationalen Warenkaufs (CISG). Bei Lieferungen ins Ausland gelten die Incoterms in der jeweils gültigen Fassung. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wir speichern die Daten unserer Kunden im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz.